Die Kosten

Wer die Musik bestellt, ...

...der muss sie auch bezahlen.

So einfach ist dem Grunde nach das Kostenrecht.

Hiervon gibt es Ausnahmen für Menschen

-mit Rechtsschutzversicherung

-mit durchsetzbarem Kostenerstattungsanspruch gegen die Gegenseite

-die persönlich bedürftig sind (Stichworte Prozeßkosten- und Beratungshilfe)

-die Anspruch auf eine sogenannte "Pflichtverteidigung" in Strafsachen haben
(Erläuterungen hierzu finden Sie mit unter dem Stichwort Prozeßkostenhilfe)

Einige Kostenbeispiele für Standardfälle anwaltlicher Beratung und Vertretung erläutere ich nachfolgend. Zu den 4 vorbenannten Stichworten lesen Sie bitte die Hinweise in der jeweiligen Unterseite.


Bei der ersten Beratung in einer Angelegenheit sind die Kosten für die Beratung von Privaten  begrenzt . D.h. bei der ersten Bespechung in nicht gewerblichen Angelegenheiten können Ihnen maximal folgende Kosten entstehen

Erstberatung                                                                         Euro 190,00
19 % Umsatzsteuer hierauf                                                  Euro   36,10
insgesamt also                                                                       Euro 226,10   

Bei geringem Zeitaufwand, geringem Wert der Sache oder geringer Schwierigkeit kann es natürlich auch weniger werden.

Die Ansprüche des Anwalts auf Vergütung sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und im  darauf bezogenen Vergütungsverzeichnis im Wesentlichen bestimmt. Darüber hinaus ist gerade im Bereich der außergerichtlichen Tätigkeit ggf. eine Honorarvereinbarung empfehlenswert.

Beispiel 1 Arbeitsrecht

Wir vertreten Sie in einer Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht Frankfurt(Oder). Das Bruttogehalt beträgt 1.800 Euro. Im Gütetermin kommt es nicht zu einer Einigung. In der Hauptverhandlung (Kammertermin) wird ein Vergleich abgeschlossen.

Der Kostenwert lautet auf € 5.400 (= dreifaches Monatsbrutto). Die Kostennote sieht wie folgt aus :
1) 1,3 Verfahrensgebühr                                           Euro   439,40
2) 1,2 Terminsgebühr                                                Euro   405,60
3) 1,0 Einigungsgebühr                                             Euro   338,00
4) Abwesenheitsgeld (bis 4 Stunden) 2x 20             Euro     40,00
5) Fahrtkosten 2 x 2 x 40 Km x 0,30                        Euro     48,00        
6) Auslagenpauschale                                               Euro     20,00
Zwischensumme                                                        Euro 1.291,00
zzgl. 19 % Umsatzsteuer                                                     245,29
insgesamt also                                                          Euro 1.536,29

       
Soweit Sie Arbeitnehmer sind, sehen Sie an dieser Stelle auch gleich, warum eine Rechtsschutzversicherung bzw. ein Antrag auf Prozeßkostenhilfe sinnvoll ist.

wird fortgesetzt

Beispiel 2 Ehescheidung

Beispiel 3 Strafverfahren

Beispiel 4 Zivilrecht


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