Strafrecht

Schweigen ist Gold.

Dies ist der einfachste Rat, den Ihr Anwalt Ihnen auf die Schnelle mitgeben kann.

Sie müssen sich nicht selber anklagen, weder bei der Polizei noch beim Gericht.


Wenn Sie mehr wissen wollen, dann sollten wir uns besprechen.

Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht kann der Kanzleiinhaber auf einen langjährigen Erfahrungsschatz zurückgreifen, den er auch Ihnen gerne zur Verfügung stellen wird.

Nach meiner Erfahrung ist es immer wieder einmal so, dass Menschen sich vor dem Strafrichter oder auch schon vorher bei der Polizei um Kopf und Kragen reden.

Den traurigsten Fall aus meinem beruflichen Startjahr will ich kurz berichten. Ich bin einem Ehemann als Pflichtverteidiger beigeordnet worden, weil er seine getrenntlebende Ehefrau schwerst verprügelt haben soll.

Der Mann kommt nicht zum Vorgespräch, um sich zu informieren. Den Rücksprachetermin läßt er platzen. Ich gehe eine Viertelstunde vor dem Termin zum Gericht, damit ich mich zumindest auf dem Gerichtsflur noch mit ihm besprechen kann. Der Mann kommt nicht. Das Gericht ruft die Sache auf und will schon Haftbefehl gegen den Angeklagten erlassen, weil er nicht gekommen ist . Da stürzt der Angeklagte in den Saal , setzt sich und erklärt bevor ich ihm den Mund verbieten kann : Frau Richterin, es tut mir alles so leid !

Einzige Zeugin war die inzwischen geschiedene Ehefrau. Diese hatte zwar bei der Polizei ausgesagt. Aber diese Aussage darf nicht verwertet werden, wenn sich die Ehefrau vor Gericht entschließt, von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Und genau das hat sie getan !

Der einzige Grund, warum der Angeklagte zu einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt wurde und auch die Prozeßkosten zu tragen hatte, war, dass die Richterin ihm geglaubt hatte. Seine spontane Äußerung , es tut mir so leid, dass ich meine Frau verprügelt habe, war das einzige, aber auch ausreichende Beweismittel, um ihn zu verurteilen. Das hätte nicht sein müssen.

Dem Grunde nach gilt natürlich erstmal der erste Satz : Du sollst weder Männer noch Frauen verprügeln. Aber wenn es schon jemand tut, dann sollte er im Fall eines Falles solange den Mund halten, bis ihm jemand gesagt hat, wie er sich verhalten soll.


© 2008 Rechtsanwalt Fachtan


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