Arbeitsrecht

Wir arbeiten, um zu leben, aber ...

... die Arbeitsbedingungen stimmen nicht immer.

Wenn wir für Sie im Arbeitrecht tätig werden sollen, wollen Sie auch etwas zu den Kosten wissen. Und da gibt es im Gegensatz zum allgemeinen Zivilrecht eine Besonderheit.

Im Allgemeinen Zivilprozeß geht es wie folgt: Sie bekommen zu 100 % Recht und die Gegenseite hat noch Geld, dass man ihr wegnehmen kann. Dann wird Ihr Anwalt im Endeffekt von der Gegenseite bezahlt.

Das gilt im Arbeitsrechtsstreit 1.Instanz nicht. Hier zahlt jeder seinen Anwalt selbst (bzw. die Rechtsschutzversicherung oder der Staat über Prozeßkostenhilfe). Eine Kostenerstattung findet - gerade auch zum Schutz der Arbeitnehmer - nicht statt.

Werden Sie von Ihrem Arbeitgeber gekündigt, und wollen Sie etwas dagegen tun, dann müssen Sie schnell handeln. Innerhalb von

3 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung muß Klage eingereicht werden.

Unter Nichtjuristen hält sich immer noch das Gerücht, 3 Wochen nach Ende des Arbeits- verhältnisses laufe die Klagefrist ab. Ein elender Irrtum, der schon Zehntausende von Arbeitnehmern Ihren Job gekostet hat.

Eine Kündigung können Sie zurückweisen, wenn Sie durch eine Person ausgestellt ist, die keine Vertretungsmacht hierzu hat. Die Zurückweisung muß unverzüglich erfolgen.

Besonderen Kündigungsschutz genießen Schwangere und Schwerbehinderte.

Der allgemeine Kündigungsschutz richtet sich nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG).Sie werden vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen geschützt, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate lang besteht und Ihr Arbeitgeber regelmäßig mehr als 10 Vollzeitarbeitnehmer beschäftigt.

Typische Klagefälle sind auch die Einforderung der Bruttogehälter, falls nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wird, die Erteilung von Arbeitszeugnissen, die Erstellung von Arbeit- geberbescheinigungen für die Sozialbehörden und Schadenersatzansprüche, welche sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben können.

Damit nicht der Eindruck entsteht, dass wir nur im Prozeß vertreten: es ist stets auch unser Bemühen, Streitigkeiten vor- bzw. außergerichtlich zur regulieren.

Nur wissen wir nach 12 Jahren anwaltlicher Tätigkeit , dass dort wo Lohnabrechnung und -zahlung nicht funktionieren, nur durch Klage bzw. gerichtliches Mahnverfahren der erforderliche Druck aufgebaut werden kann.




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