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Wir arbeiten gerne mit Ihrer Rechtsschutzversicherung zusammen

Wir kümmern uns darum, dass Sie nach Möglichkeit die sogenannten "Deckungszusage" erhalten, also die schriftliche Zusage Ihrer Versicherung, dass Ihr Anwalt von dort bezahlt wird.

Allerdings geben wir Ihnen genausowenig wie andere Kollegen eine Garantie, dass die Rechtsschutzversicherung greift. Wenn Sie sicher sein wollen, lassen Sie sich eine Deckungszusage vorab schriftlich von der Zentrale erteilen. Ein Gespräch mit Ihrem Versicherungsmakler kann zwar weiterhelfen, dieser darf aber keine verbindlichen Zusagen zur Deckung machen.

Hinweis zum Arbeitsrecht : aufgrund der 3-Wochen-Frist im Kündigungsschutzprozeß gilt hier bei Zeitknappheit: erst klagen, dann fragen. Es kann nicht sein, dass durch Nachfragen bei der Versicherung die Klagefrist versäumt wird.

Beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse insbesondere folgende Fragen :

1) Habe ich einen Selbstbehalt und muss selbst die ersten z.B. 100 oder 150 Euro je Fall tragen ?

2) Habe ich die Versicherung rechtzeitig abgeschlossen ?

Wenn Ihnen z.B. jetzt eine Klage auf Mietzahlung zugestellt wird, Sie aber in den Monaten, um die es geht, noch keine Rechtsschutzversicherung hatten , hilft die Ihnen nicht weiter.

3) Habe ich gerade für diesen Fall eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen ?

Manche haben z.B. nur eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht und sind dann enttäuscht, dass Sie für den Arbeitsrechtsschutz selber zahlen müssen.

Da wir einen Tätigkeitsschwerpunkt im Familienrecht haben, eine Erläuterung zur Begrifflichkeit. "Familienrechtsschutz" heißt nicht  , dass Sie umfassend im Familienrecht versichert sind. Nein, es heißt leider nur, dass Ihre Familie in den Angelegenheiten mitversichert ist, in denen auch Sie selbst versichert sind.

In Standardverträgen gibt es Versicherungsschutz für eine Erstberatung in einer familien- oder erbrechtlichen Angelegenheit. Dies aber nur, wenn dem Anwalt später kein weitergehendes Mandat erteilt wird. (Im Detail hängt das damit zusammen, dass die Kosten einer Erstberatung in einer Angelegenheit auf die Geschäftsgebühr in der identischen Angelegenheit anzurechnen ist.)

Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht hilft Ihnen die Rechtsschutzversicherung bei allen Fahrlässigkeitsdelikten weiter (z.B. fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall, fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung u.a.)

Typischer Weise zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht die Anreise Ihres Anwalts zum Gerichtsort und das sogenannte "Abwesenheitsgeld". Diese Kosten von z.B.60 bis  80 Euro je Verhandlungstag bei einem auswärtigen Gericht in Berlin oder Frankfurt/Oder sind von Ihnen zu tragen.

© 2016 Rechtsanwalt Fachtan