Wer die Musik bestellt, ...
...der muss sie auch bezahlen.
So einfach ist dem Grunde nach das Kostenrecht.
Hiervon gibt es Ausnahmen für Menschen
-mit Rechtsschutzversicherung
-mit durchsetzbarem Kostenerstattungsanspruch gegen die Gegenseite
-die persönlich bedürftig sind (Stichworte Prozeßkosten- und Beratungshilfe)
-die Anspruch auf eine sogenannte "Pflichtverteidigung" in Strafsachen haben
(Erläuterungen hierzu finden Sie mit unter dem Stichwort Prozeßkostenhilfe)
Einige Kostenbeispiele für Standardfälle anwaltlicher Beratung und Vertretung erläutere ich nachfolgend. Zu den 4 vorbenannten Stichworten lesen Sie bitte die Hinweise in der jeweiligen Unterseite.
Bei der ersten Beratung in einer Angelegenheit sind die Kosten für die Beratung von Privaten begrenzt . D.h. bei der ersten Bespechung in nicht gewerblichen Angelegenheiten können Ihnen maximal folgende Kosten entstehen
Erstberatung Euro 190,00
19 % Umsatzsteuer hierauf Euro 36,10
insgesamt also Euro 226,10
Bei geringem Zeitaufwand, geringem Wert der Sache oder geringer Schwierigkeit kann es natürlich auch weniger werden.
Die Ansprüche des Anwalts auf Vergütung sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und im darauf bezogenen Vergütungsverzeichnis im Wesentlichen bestimmt. Darüber hinaus ist gerade im Bereich der außergerichtlichen Tätigkeit ggf. eine Honorarvereinbarung empfehlenswert.
Beispiel 1 Arbeitsrecht
Wir vertreten Sie in einer Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht Frankfurt(Oder). Das Bruttogehalt beträgt 1.800 Euro. Im Gütetermin kommt es nicht zu einer Einigung. In der Hauptverhandlung (Kammertermin) wird ein Vergleich abgeschlossen.
Der Kostenwert lautet auf € 5.400 (= dreifaches Monatsbrutto). Die Kostennote sieht wie folgt aus :
1) 1,3 Verfahrensgebühr Euro 439,40
2) 1,2 Terminsgebühr Euro 405,60
3) 1,0 Einigungsgebühr Euro 338,00
4) Abwesenheitsgeld (bis 4 Stunden) 2x 20 Euro 40,00
5) Fahrtkosten 2 x 2 x 40 Km x 0,30 Euro 48,00
6) Auslagenpauschale Euro 20,00
Zwischensumme Euro 1.291,00
zzgl. 19 % Umsatzsteuer 245,29
insgesamt also Euro 1.536,29
Soweit Sie Arbeitnehmer sind, sehen Sie an dieser Stelle auch gleich, warum eine Rechtsschutzversicherung bzw. ein Antrag auf Prozeßkostenhilfe sinnvoll ist.
In arbeitsrechtlichen Sachen 1.Instanz gibt es keine Kostenerstattung. D.h. selbst wenn ein Prozess zu 100 % gewonnen wird, erhalten Sie das Geld nicht von der Gegenseite zurück.
Beispiel 2 Ehescheidung
Beide Ehegatten wollen geschieden werden, sie verdienen jeweils 1.500 Euro netto. Im Versorgungsausgleich ist neben der gesetzlichen eine private Rentenversicherung mit zu berücksichtigen. Der Kostenwert des Scheidungsverfahrens als solchem beträgt 3x2x 1.500 = Euro 9.000; für den Versorgungsausgleich sind weitere Euro 2.000 anzuset- zen.Beide Ehegatten sind anwaltlich vertreten. Es entstehen Anwaltkosten jeweils wie folgt
1,3 Verfahrensgebühr Euro 683,80
1,2 Terminsgebühr Euro 631,20
Auslagenpauschale Euro 20,00
Zwischensumme Euro 1.335,00
zzgl. 19 % Umsatzsteuer Euro 253,65
insgesamt also Euro 1.588,65
Wenn nichts weiter im Streit ist, reicht es, dass eine Seite einen Anwalt beauftragt und bezahlt. Dieser ist aber immer nur Interessenvertreter seiner Partei und nicht der Ge- genseite verpflichtet. Eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Ehegatten direkt, dass jeder die Hälfte der Anwaltkosten trägt, ist aber zulässig.
Im Scheidungsverfahren heißt der Kostenausspruch des Gerichts:"die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben". D.h. jede Seite zahlt Ihren Anwalt selbst und die Gerichtskosten werden aufgeteilt.
Beispiel 3 Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeit
Die Beauftragung des Anwalts erfolgt, nachdem Ihnen die Anklageschrift von dem Amts- gericht zugestellt worden ist bzw. der Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle. Bei durchschnittlicher Schwierigkeit und durchschnittlichem Aufwand entstehen Ihnen einschließlich der Wahrnehmung eines Termins vor dem Amtsgericht Fürstenwalde folgende Kosten:
Grundgebühr Euro 165,00
Verfahrensgebühr Euro 140,00
Terminsgebühr Euro 230,00
Auslagenpauschale Euro 20,00
Zwischensumme Euro 555,00
19 % USt hierauf Euro 105,45
insgesamt also Euro 660,45
Bei Freispruch kann Erstattung Ihrer Kosten von der Landeskasse beantragt werden.
Beispiel 4 Zivilrecht
Vor dem Landgericht Frankfurt(Oder) klagen Sie auf Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von 20.000,00 Euro.
Ihr Anwalt kostet Sie ohne Vergleich zumindest
1,3 Verfahrensgebühr Euro 839,80
1,2 Terminsgebühr Euro 775,20
Auslagenpauschale Euro 20,00
Zwischensumme Euro 1.635,00
19 % USt hierauf Euro 310,65
insgesamt also Euro 1.945,65
Und billiger geht es nicht ? Doch. Bei niedrigen Streitwerten (bis ca. 2.000 Euro) vor den Amtsgerichten müssen wir oftmals feststellen, dass nicht einmal die Personal- und Sachkosten durch die Fallbearbeitung eingespielt werden und wir unsere anwaltliche Arbeit sozusagen "ehrenamtlich" leisten.Nach dem Willen des Gesetzgebers soll dies durch eine Mischkalkulation ausgeglichen werden, d.h. die besser bezahlten Mandate subventionieren die nicht ausreichend bezahlten.